Kosten

Wird dem Antrag auf Therapie stattgegeben, so übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten der Therapie in vollem Umfang. Die Kosten der probatorischen Sitzungen in der diagnostischen Phase werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung sollten sich vor der Behandlung bei ihrer Kasse nach der Kostenübernahme erkundigen.

Verhaltenstherapie